ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen

(1) Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen (auch: Allgemeine Geschäfts­­bedingungen, AGB) gelten ausschließlich, das gilt auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Entgegenstehende oder abweichende Geschäfts­bedingungen sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung wirksam.

(2) Wir bieten unsere Produkte nur zum Kauf an, soweit der Kunde eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personen­gesellschaft ist, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer). Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

(3) Der Erwerb und der Einsatz unserer Produkte unterliegen zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen, die teilweise kurzfristigen Anpassungen unterliegen. Selbst wenn wir allenfalls auf wichtige Vorschriften bzw. deren erfolgte Anpassung hinweisen, ist letztlich allein der Kunde für die Einhaltung der jeweils geltenden Vorschriften verantwortlich. Die Lieferung unserer Produkte stellt mithin nicht eine Zusicherung dar, dass diese ohne weiteres für die vom Kunden angestrebten Zwecke verwendet bzw. eingesetzt werden dürfen.

(4) Die Unwirksamkeit einzelner Bes­timmungen bleibt ohne Einfluss auf die übrige Wirksamkeit dieser AGB bzw. des Liefervertrages als Ganzem.

§ 2 Anbote und Zustandekommen des Vertrages

(1) Unser Angebot ist freibleibend, außer es ergibt sich aus der Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes. Kunden­bestellungen können telefonisch oder auf elektronischem Weg (zB. per E-Mail) abgeben werden. Ein Vertrag kommt aber in jedem Fall erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung (z.B. per E-Mail) oder mit Ausführung des Auftrags zustande. Die Bestätigung des Auftrags erfolgt innerhalb von zwei Wochen – so lange ist der Kunde an seine Bestellung gebunden.

(2) Auf Anfrage erstellen wir ein individuelles Angebot, welches dem Kunden schriftlich (z.B. E-Mail) zugesandt wird und an das wir uns im Rahmen dieser AGB während 5 Tagen gebunden halten. Der Kunde nimmt das Angebot mit schriftlicher Bestätigung an.

(3) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zu­sammen­hang mit dem Vertrags­schluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail, zum Teil automatisiert. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird. Wir haften nicht für Kosten und Schäden, die wegen solcher Zustellhindernisse entstehen.

(4) Wir nehmen keine Prüfung der übermittelten Daten auf inhaltliche Richtigkeit vor und übernehmen insoweit keine Haftung für etwaige Fehler.

§ 3 Preise und Zahlungskonditionen

(1) Zahlungen sind ohne jeden Abzug in Euro (€) zu leisten. Preise verstehen sich inklusive Verpackungskosten und exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versand- oder Ver­sicherungs­kosten sind nicht im Kaufpreis enthalten und werden vom Kunden getragen, außer es ergibt sich aus der Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes. Eine allfällige, vorbehaltene, Annahme von Scheck oder Wechsel erfolgt stets nur zahlungshalber. Alle damit im Zusammenhang stehenden Zinsen und Spesen gehen zu Lasten des Käufers.

(2) Je nach Lieferort können (vom Verkäufer nicht zu vertretende) weitere Kosten anfallen (wie etwa Zölle, Steuern, Geldübermittlungs­gebühren etc.), die der Kunde zu tragen hat.

(3) Der Verkäufer behält sich vor, jederzeit Änderungen von Angaben in Produkt­broschüren, Webseite, Preislisten etc. hinsichtlich Preis, Quantität, Qualität und Lieferung vorzunehmen.

(4) Für den Fall, dass nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kosten­erhöhungen, Änderungen der Lohn- und Materialkosten etc. eintreten, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Preise entsprechend anzupassen.

(5) Die Lieferung/die Ausführung von Bestellungen erfolgt nach Leistung einer Anzahlung seitens des Käufers bei Erhalt der Auftragsbestätigung iHv 25% vom jeweils vereinbarten Kaufpreis, sofern sich aus der Auftrags­bestätigung nichts anderes ergibt. Der restliche Teil des Kaufpreises (75%) ist bei Übergabe der Ware am vereinbarten Erfüllungsort fällig, sofern sich aus der Auftrags­bestätigung nichts anderes ergibt. Für die Absicherung der Restzahlung dient ein Haftbrief eines österreichischen Bankinstituts, der dem Verkäufer vorzulegen ist.

(6) Die Verrechnung von Gegenansprüchen seitens des Käufers mit Ansprüchen des Verkäufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer ausdrücklich anerkannt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur insoweit ausüben, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrags­verhältnis beruht.

(7) Eine schuldbefreiende Zahlung erfolgt auf folgendes Konto des Verkäufers:
FIDIUS Medical | GmbH Raiffeisenbank Region Eferding eGen | IBAN: AT28 3418 0000 0194 9049 | BIC: RZOOAT2L180

(8) Für den Fall, dass der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung/sonstigen Leistung in Verzug ist, ist der Verkäufer – unbeschadet seiner sonstigen Rechte – berechtigt, die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Zahlung/sonstigen Leistung aufzuschieben und eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen; außerdem ist er berechtigt, sämtliche offenen Forderungen aus diesem oder anderen Geschäften fällig zu stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen von 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zzgl. USt zu verrechnen, sofern der Verkäufer nicht darüber hinausgehende Kosten nachweist. In jedem Fall ist der Verkäufer berechtigt, vorprozessuale Kosten, etwa Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten, in Rechnung zu stellen.

§ 4 Lieferung und Gefahrenübergang

(1) Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
Die vereinbarten Liefertermine und -fristen stehen stets unter dem Vorbehalt, dass wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden. Bei Nichtverfüg­barkeit der Kaufsache wird der Kunde umgehend unterrichtet. Es bestehen keine Ansprüche des Kunden uns gegenüber aus oder im Zusammenhang mit solchen Verzögerungen. Dies gilt im Falle der unver­schuldeten Unmöglichkeit der Vertrags­erfüllung analog.

(2) Voraussetzung für die Einhaltung unserer Liefer­verpflichtung ist die rechtzeitige und ordnungs­gemässe Erfüllung der Verpflicht­ungen des Kunden. So müssen etwa Lieferadresse, Annahmezeiten und Ansprech­partner korrekt angegeben und etwaige Zahlungs­verpflichtungen erfüllt werden.

(3) Die Versandart einschliesslich der damit verbundenen Versandkosten wird von uns gewählt. Wir sind frei, Kunden­wünsche hinsichtlich Art und Weg des Versandes zu berücksichtigen. Etwaige dadurch ent­stehende Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.

(4) Teillieferungen sind zulässig und können von uns selbstständig in Rechnung gestellt werden, sofern der Kunde hierdurch nicht mit Mehrkosten für den Versand belastet wird.

(5) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Ersatz von Schäden (einschl. etwaiger Mehr­aufwendungen) zu verlangen, die entstehen, weil der Kunde in Annahmeverzug ist oder weil er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten verletzt. Weiter­gehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in diesen Fällen in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

(6) Eine etwaige Haftung des Verkäufers für Schäden im Falle eines Lieferverzuges ist auf max. 5% des Wertes der Lieferung begrenzt. In allen Fällen, in denen diese Begrenzung aus rechtlichen Gründen nicht zum Tragen kommen sollte, ist diese Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise ein­tretenden Schaden begrenzt.

(7) Die Versendung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Es ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart, ausser es ergibt sich aus der Auftragsbestätigung etwas anderes. Nutzen und Gefahr gehen somit im Zeitpunkt des Versandes oder – im Falle des Annahme­verzuges des Kunden – im Zeitpunkt der Versand­bereitschaft auf den Kunden über. Auf Wunsch des Kunden erfolgt der Versand mit einer ent­sprechenden Transport­versicherung. Daraus entstehende Kosten sind vom Kunden zu tragen. Etwaige bestehende Versicherungs­ansprüche sind sicherungshalber an der Verkäufer abgetreten.

§ 5 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt in Abänderung des § 933 ABGB sechs Monate und beginnt mit dem Tag der Ablieferung der Ware an den Kunden. Die Vermutung des Vorliegens eines Mangels bei Übergabe (nach § 924 ABGB) wird ausdrücklich abbedungen.

(2) Als Beschaffenheit der Kaufsache gelten nur die eigenen Angaben des Verkäufers und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äusserungen des Herstellers. Dem Kunden zumutbare und handelsübliche Abweichungen bei Quantität, Messungen, Gewicht und Qualität bleiben vorbehalten.

(3) Der Kunde hat beim Empfang der Lieferung den Verlust oder die äußerlich erkennbare Beschädigung der Kaufsache beim Frachtführer, Spediteur bzw. Auslieferer anzuzeigen und sonstige zumutbare Massnahmen zu ergreifen, um etwaige Schadens­ersatzansprüche diesen gegenüber zu sichern, ansonsten die Folgen zu Lasten des Kunden gehen.

(4) Der Kunde hat die gelieferte Ware zu prüfen und eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich bekannt zu geben und nachzuweisen. Zeigt der Käufer den Mangel nicht unverzüglich an, so gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt und können Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache nicht mehr geltend gemacht werden.

(5) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und sonstige Sachverhalte, welche die Beschaffenheit der Kaufsache infolge unsachgemässer Lagerung beim Kunden oder unsach­gemässer Anwendung durch den Kunden mindern.

(6) Soweit ein Mangel an der Kaufsache vorliegt, wird der Verkäufer nach seiner Wahl am Erfüllungsort die mangelhafte Ware bzw. den mangelhaften Teil nachbessern oder sich zur Nachbesserung zusenden lassen oder eine angemessene Preisminderung vornehmen. Im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Nebenkosten gehen zu Lasten des Verkäufers, sofern die Lieferung im Zuge eines Werkvertrages mit dem Verkäufer erfolgt.

(7) Gewährleistung- und Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Käufer oder ein nicht vom Verkäufer ausdrücklich ermächtigter Dritter – ohne schriftliche Einwilligung seitens des Verkäufers – an der gelieferten Ware Veränderungen oder Instandsetzungen vornimmt.

(8) Ansprüche nach § 933b ABGB verjähren jedenfalls mit Ablauf von 6 Monaten.

(9) Soweit gesetzlich zulässig, sind weitergehende Gewährleistungs­ansprüche ausgeschlossen.

§ 6 Rücktritt vom Vertrag

(1) Der Käufer kann – sofern keine speziellere Regelung getroffen wurde – bei Lieferverzug, der auf grobes Verschulden des Verkäufers zurückzuführen ist, sowie bei erfolglosem Ablauf einer gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen.

(2) Unabhängig etwaiger sonstiger Rechte ist der Verkäufer berechtigt, bei Vorliegen folgender Fälle vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung erklären:
– Die Ausführung der Lieferung bzw. der Leistungsbeginn oder -weiterführung wird aus vom Käufer zu vertretenen Gründen unmöglich oder wird trotz angemessener Nachfristsetzung weiter verzögert
– Wenn auf Verlangen des Verkäufers – nachdem Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstanden sind – der Käufer weder eine Vorauszahlung leistet noch im Vorfeld der Lieferung eine adäquate Sicherheitsleistung erbringt.

(3) Wird über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Einleitung eines solchen mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, kann die andere Vertragspartei ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Für den Fall des Rücktritts sind bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen der Vereinbarung entsprechend abzurechnen und zu bezahlen – das gilt für vom Verkäufer erbrachte Vorbereitungsarbeiten und außerdem auch dann, wenn die Lieferung/Leistung des Verkäufers vom Käufer noch nicht übernommen wurde. Der Verkäufer ist stattdessen auch berechtigt, die Rückstellung der bereits gelieferten Ware zu verlangen.

(5) Sonstige Folgen des Rücktritts sind ebenso ausgeschlossen wie die Geltendmachung von Ansprüchen wegen „laesio enormis“, Irrtum und Wegfall der Geschäftsgrundlage durch den Käufer.

§ 7 Haftung des Verkäufers

(1) Der Verkäufer haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Jedenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, des entgangenen Gewinns, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer.
Sofern und soweit dieser Haftungs­ausschluss allenfalls aus rechtlichen Gründen nicht um Tragen kommen sollte, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(2) Soweit die Schadens­ersatzhaftung dem Verkäufer gegenüber ausgeschlossen oder einge­schränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mit­arbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

(3) Für den Fall der Vereinbarung von Vertragsstrafen sind darüber hinausgehende Ansprüche aus dem jeweiligen Titel ausgeschlossen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Kaufsache bleibt bis zum Zahlungseingang sämtlicher bestehender und aller noch entstehenden, künftigen Forderungen aus der Geschäfts­verbindung mit dem Kunden im Eigentum des Verkäufers. Der Verkäufer ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden (etwa bei Zahlungs­verzug), die Kaufsache zurück­zunehmen. In der Rücknahme der Kaufsache durch der Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist befugt, die Kaufsache nach Rücknahme zu verwerten. Ein Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Kunden – abzüglich an­gemessener Verwertungs­kosten – anzurechnen.

(2) Falls nach der Rechtsordnung, in der sich die Kaufsache befindet, ein Eigentums­vorbehalt nicht wirksam vereinbart werden kann, so hat der Kunde dem Verkäufer – soweit dies rechtlich möglich ist – eine Rechtsposition an der Kaufsache verschaffen, die seinen Interessen in gleich wirkender oder sonstiger geeigneten Weise wirksam schützt.

(3) Der Kunde hat das Recht, die Kaufsache im Original im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Alle Forderungen, die dem Kunden dadurch gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten entstehen, tritt der Kunde bereits jetzt an uns ab. Auch nach der Abtretung bleibt der Kunde zur Forderungseinziehung ermächtigt. Gerät der Kunde in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die abgetretenen Forderungen selbst einzu­ziehen. Ein Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

§ 9 Gebrauch

(1) Die Kaufsache ist ausschließlich für den vom Hersteller angegebenen Gebrauch durch entsprechend qualifiziertes Personal bestimmt.

(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, beim Umgang mit der Kaufsache sämtliche hersteller­seitigen und gesetzlichen Vor­schriften wie z.B. betreffend Lagerung, Einsatz geschulten Personals, Meldepflichten gegenüber Behörden u. dgl. mehr einzuhalten.

(3) Für Fehlbestimmungen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen wird keine Haftung übernommen. Für Proben, die aufgrund einer unkorrekten Probeentnahme oder eines unange­messenen Gebrauchs nicht oder nicht richtig analysiert werden können, trägt der Kunde das volle Risiko und hat keinerlei Recht auf Entschädigung.

(4) Der Gebrauch der Kaufsache erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden. In keinem Fall haften wir gegenüber dem Kunden oder Dritten für Schäden, die sich direkt oder indirekt durch den Gebrauch der Kaufsache ergeben.

§ 10 Geistiges Eigentum

(1) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Texten und sonstigen Unterlagen, die dem Kunden bei der Vertrags­anbahnung oder Durchführung des Vertrages auf irgend eine Weise (in Papierform, elektronisch, etc.) überlassen wurden oder werden, behält sich der Verkäufer die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder Dritten zugänglich gemacht werden, noch vervielfältigt, noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck benutzt werden.

(2) Der Verkäufer ist berechtigt, die unentgeltliche Herausgabe vorgenannter Unterlagen einschliesslich etwaiger Verviel­fältigungs­stücke zu verlangen, wenn der Käufer diese Unterlagen nicht mehr benötigt oder wenn uns eine missbräuchliche Verwendung dieser Unterlagen bekannt wird.

(3) Ein Zurückbehaltungsrecht an den vorgenannten Unterlagen ist ausgeschlossen.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalt Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Namens­rechte, Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Er stellt dem Verkäufer ausdrücklich von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten An­sprüchen Dritter frei. Das betrifft auch die Kosten der in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtlichen Vertretung.

§ 11 Datenschutz
Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass seine Daten zur Bearbeitung und Ausführung des Auftrags elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Die zur Leistungs­erfüllung notwendigen Daten können an beauftragte Dienst­leistungs­partner oder sonstige Dritte weitergegeben werden.

§ 12 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen. Es steht uns frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben.


Stand 5/2021
FIDIUS Medical GmbH
Tuchlauben 7a
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